Grubenwehr - Ehrenzeichen


Das Grubenwehr-Ehrenzeichen nimmt unter allen Auszeichnungen des Bundespräsidenten eine Sonderstellung ein. Es ist im Gegensatz zu allen anderen Auszeichnungen dem Berufsstand der Grubenwehrmännern vorbehalten. Mit der Auszeichnung werden Personen geehrt, die sich im Ernstfall unter Einsatz ihres Lebens neben ihrer harten Arbeit freiwillig und selbstlos einsetzen, um Gefahren unter Tage abzuwehren und verunglückte zu helfen oder bergen.
Am 17. April 1934 stiftete der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit ein eigenes, staatlich verliehenes Erinnerungszeichen. Bereits zuvor wurden Grubenwehrmänner für ihre Leistungen in unterschiedlichster Weise in den jeweiligen deutschen Ländern ausgezeichnet. Die Einführung des Reichsgrubenwehr-Ehrenzeichen, das durch den Reichswirtschaftsminister verliehen wurde, erfolgte am 13. November 1936. Seine Form wurde am 30. Januar 1938 durch A. Hitler in " Im Namen des Führers verliehens Ehrenzeichen " nochmals geändert. In Laufe des Krieges wurde die Verleihung ausgesetzt. Im Jahre 1952 engagierte sich der Länderausschuss Bergbau, dem alle obersten Landesbergbaubehörden angehören, für die Neustiftung eines Ehrenzeichens. Der Ausschuss verzichtete jedoch darauf, den Ländern die Wiedereinführung eines solchen Ehrenzeichens zu empfehlen, obwohl der Bergbau ausschließlich Länderangelegenheit ist. Vielmehr wurde der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Arnold als Repräsentant dieses in seinem Lande umfangreichsten und bedeutendsten Industriezweiges gebeten, eine entsprechende Bitte an den Bundespräsidenten heranzutragen. Dies geschah am 15. September 1952. Der Entwurf des Stiftungserlasses entsprach im wesentlichen der Fassung der Verordnung aus dem Jahre 1938. Am 14. Juli 1953 stiftete Bundespräsident Theodor Heuss das neue Grubenwehr-Ehrenzeichen. Der Stiftungserlass wurde zuletzt am 8. Dezember 1965 geändert.
Die Auszeichnung wird sowohl als Anerkennung für eine langjährige aktive und vorbildliche Tätigkeit in den Grubenwehren , 20 Dienstjahre für die Stufe Gold und 15 Dienstjahre für die Stufe Silber, als auch für einzelne persönliche Rettungstaten verliehen. In erster Linie handelt es sich deshalb um ein Treuedienstabzeichen. Jede Stufe des Ehrenzeichens kann nur einmal verliehen werden. Bei der Verleihung des Ehrenzeichens in Gold ist der Vorbesitz der vorangehenden Stufe nicht erforderlich.


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